Am 1. Januar 2023 wird das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Die Aktienrechtsrevision bringt Änderungen bei den Gründungs- und Kapitalvorschriften (vgl. Beitrag über die Revision des Aktienrechts (Teil 1)). Daneben modernisiert das neue Recht die Bestimmungen zur Generalversammlung, stärkt die Aktionärsrechte und erlaubt ausdrücklich die Einführung einer statutarischen Schiedsklausel. Nachfolgend werden ausgewählte Neuerungen für nicht börsenkotierte Aktiengesellschaften in den vorgenannten Bereichen vorgestellt.
Den ganzen Beitrag finden Sie unter: Revision des Aktienrechts (Teil 2): Neuerungen im Bereich der Generalversammlung und der Mitgliedschaftsrechte von Aktionären | Verband Treuhand Suisse - Treuhand Suisse
Kommentarer