Am 1. Januar 2023 wird nach einem langjährigen, politischen Prozess das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Neben Klarstellungen und administrativen Erleichterungen bezweckt die Aktienrechtsrevision unter anderem die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und ans Rechnungslegungsrecht anzugleichen. Im Folgenden werden ausgewählte Neuerungen zu den Gründungs- und Kapitalvorschriften kurz vorgestellt – vereinfachend wird nur auf die Aktiengesellschaft Bezug genommen, obwohl in vielen Belangen auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung von der Reform profitiert.
Den ganzen Beitrag finden Sie unter: Revision des Aktienrechts (Teil 1): Neuerungen im Bereich der Gründungs- und Kapitalvorschriften | Verband Treuhand Suisse - Treuhand Suisse
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