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Revision des Aktienrechts (Teil 1): Neuerungen im Bereich der Gründungs- und Kapitalvorschriften

Am 1. Januar 2023 wird nach einem langjährigen, politischen Prozess das neue Aktienrecht (Änderung des Obligationenrechts) in Kraft treten. Neben Klarstellungen und administrativen Erleichterungen bezweckt die Aktienrechtsrevision unter anderem die Gründungs- und Kapitalvorschriften flexibler zu gestalten und ans Rechnungslegungsrecht anzugleichen. Im Folgenden werden ausgewählte Neuerungen zu den Gründungs- und Kapitalvorschriften kurz vorgestellt – vereinfachend wird nur auf die Aktiengesellschaft Bezug genommen, obwohl in vielen Belangen auch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung von der Reform profitiert.







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